Berufsbezeichnung
Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin/ Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent
Voraussetzungen
In die berufsqualifizierende Berufsfachschule kann, soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes bestimmt ist, aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I –Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt.
1. eine zweijährige Berufsfachschule - Sozialpädagogik - oder eine gleichwertige fachlich einschlägige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat,
2. eine Hochschulzugangsberechtigung oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt oder
4. nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung an einer Qualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden teilgenommen hat und
a) mindestens drei Jahre lang als Tagespflegeperson im Umfang von mindestens 50 Prozent einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft tätig war oder
b) an einer Aufbauqualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von 400 Stunden teilgenommen hat und mindestens ein Jahr lang als Tagespflegeperson im Umfang von mindestens 50 Prozent einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft tätig war.
Dauer
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und endet mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung.
Gleichzeitig ist der erfolgreiche Abschluss die Eingangsvoraussetzung für die zweijährige Fachschule Sozialpädagogik.
Ausbildungsinhalte
Der Unterricht umfasst 22,5 Unterrichtsstunden (3 Tage/Woche) und 12 Zeitstunden (2 Tage/Woche) praktische Ausbildung in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen. In Klasse II wird die praktische Ausbildung in Kindergärten bzw. Kindertagesstätten absolviert. Wer direkt in die Klasse II aufgenommen wird, leistet 16 Zeitstunden (2 Tage pro Woche) praktische Ausbildung.
Berufsbezogener Unterricht wird in diesen Modulen erteilt:
Klasse 1 |
Klasse 2 |
|
Modulfolge 1 |
Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrolle (40 Std.) |
Entwicklung beruflicher Identität (80 Std.) |
Modulfolge 2 |
Vielfalt in der Lebenswelt der Kinder (80 Std.) |
wird in Klasse 1 unterrichtet |
Modulfolge 3 |
Betreuung und Begleitung von Kindern (160 Std.) |
Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern (160 Std.) |
Modulfolge 4 |
Erziehung als pädagogische Erziehungsgestaltung (120 Std.) |
Pädagogische Konzepte (120 Std.) |
Modulfolge 5 |
Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I (240 Std.) |
Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I (240 Std.) |
Modulfolge 6 |
wird in Klasse 2 unterrichtet |
Arbeit mit Familien und Bezugspersonen (40 Std.) |
OLA |
OLA (80 Std.) |
OLA (80 Std.) |
Praxis |
Planung und Reflexion der praktischen Ausbildung I (60 Std.) Durchführung der praktischen Ausbildung I (420 Zeitstunden) |
Planung und Reflexion der praktischen Ausbildung II (60 Std.) Durchführung der praktischen Ausbildung II (420 Zeitstunden) |
Berufsübergreifende Fächer:
- Deutsch/Kommunikation
- Englisch/Kommunikation
- Politik
- Sport
- Religion
- Mathematik
Arbeitsfelder
Eine Berufstätigkeit als unterstützende Fachkraft in sozialpädagogischen Einrichtungen ist möglich.
Kosten
Schulgeld wird nicht erhoben. Lernmittelfreiheit und Fahrtkostenerstattung erfolgen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Beteiligung an Kosten für Klassenfahrten und Materialgeld für den praktischen Unterricht ergeben sich nach Bedarf.
Abschlüsse
Beruflicher Abschluss:
Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin / Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent
Schulischer Abschluss:
Erweiterter Sekundarabschluss I
Bewerbungsunterlagen
- tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- letztes Zeugnis (beglaubigte Kopie)
- ggf. Nachweise über Praktika
- ggf. Nachweis über Härtefall
Sollte die vorläufige Zusage erfolgen (ca. Mai des Jahres), dann sind nachzureichen:
- Erweitertes Führungszeugnis (Belegart NE)
- Nachweis über gesundheitliche Eignung und Impfschutz