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BBS III von A bis Z Schulformen Übersicht

Schulformen - Berufsschule Drucken E-Mail
BBS III Lüneburg - Am Schwalbenberg 26 - 21337 Lüneburg
Tel. 04131 / 889-221 - Fax 04131 / 889-235
FachgymnasiumSozialpädagogikHotellerie, Gastronomie und LebensmitteltechnikHauswirtschaft und PflegeGesundheit und ZahntechnikAgrarwirtschaft

Berufsschule
 

image  Agrarwirtschaft
  • Landwirt/Landwirtin
  • Pferdewirt/Pferdewirtin
image Gesundheit und Zahntechnik
  • Medizinische/r Fachangestellte/r
  • Tiermedizinische/r Fachangestellte/r
  • Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
  • Zahntechniker/Zahntechnikerin
image Hotellerie, Gastronomie und Lebensmitteltechnik
  • Fachkraft für Lebensmitteltechnik
  • Fachkraft im Gastgewerbe
  • Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie
  • Hotelfachmann/Hotelfachfrau
  • Hotelkaufmann/Hotelkauffrau
  • Koch/Köchin
  • Maschinen- und Anlagenführer/in (Schwerpunkt Lebensmitteltechnik)
  • Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau

Die Berufsausbildung in Deutschland erfolgt überwiegend im Dualen System. Dieser Begriff bedeutet Ausbildung in einem Betrieb der Wirtschaft, in der Verwaltung oder in Praxen eines freien Berufs einerseits und in der Berufsschule andererseits, also an zwei Lernorten: im Betrieb und in der Berufsschule.

Die Berufsschule gliedert sich in die Grundstufe und die Fachstufen. Sie wird sowohl in Teilzeit- als auch in Vollzeitform geführt. In Teilzeitform begleitet sie ein- bis zweimal wöchentlich die betriebliche Ausbildung. In Vollzeitform übernimmt sie in der Grundstufe die Vermittlung der beruflichen Grundbildung, d.h. die Vermittlung von Grundkenntnissen und -fertigkeiten, die sich auf ein Berufsfeld beziehen.

Die Rechtsgrundlage der Berufsschule ist das Niedersächsische Schulgesetz. Die wichtigste Bestimmung ist die Berufsschulpflicht: Alle Auszubildenden müssen grundsätzlich die Berufsschule besuchen, unabhängig davon, ob die allgemeine 12-jährige Schulpflicht bereits erfüllt ist oder nicht.

Die Grundstufe der Berufsschule wird als schulisches oder kooperatives Berufsgrundbildungsjahr oder in Form von Teilzeitunterricht oder von Vollzeitunterricht in zusammenhängenden Teilabschnitten (Blockunterricht) geführt.


Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium - www.mk.niedersachsen.de
 
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