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Sozialpädagogik - Fachschule Sozialpädagogik |
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BBS III Lüneburg (Sozialpädagogik) - Oedemer Weg 94a - 21335 Lüneburg
Tel. 04131 / 7629-50 - Fax 04131 / 7629-55
     
Zweijährige Fachschule - Sozialpädagogik
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Berufsbezeichnung |
| Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher |
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Voraussetzungen |
| In die Fachschule Sozialpädagogik in Vollzeitform kann aufgenommen werden, wer ... |
| 1. die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Sozialassistentin" oder "Staatlich geprüfter Sozialassistent" jeweils mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik besitzt und im Abschlusszeugnis, das diese Berechtigung verleiht, mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich –
Theorie und im berufsbezogenen Lernbereich – Praxis erreicht hat,
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| 2. eine gleichwertige, für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung aufweist, |
| 3. nach dem Erwerb der Berechtigung zum Führen einer Berufsbezeichnung nach Nummer
1 eine mindestens einjährige für die Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit
ausgeübt oder die Klasse 12 der Fachoberschule - Gesundheit und Soziales - in dem
Schwerpunkt Sozialpädagogik erfolgreich besucht hat, wenn die aufnehmende Fachschule
feststellt, dass der erreichte Bildungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten
lässt oder
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4. den erfolgreichen Besuch des Beruflichen Gymnasiums – Gesundheit und Soziales –
mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik oder einen pädagogischen Hochschulabschluss
und
a) einen von der Schule oder Hochschule begleiteten Praxisanteil von mindestens 600
Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern, der in dem Profilfach Praxis,
einem Betriebspraktikum oder einem Praktikum erbracht wurde oder
b) eine mindestens einjährige für die Fachrichtung einschlägige Vollzeittätigkeit
nachweist.
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Die Aufnahme hängt auflösend bedingt davon ab, dass die Schülerin oder der Schüler bis
zum Beginn der praktischen Ausbildung die Zusage einer von der Schule als geeignet anerkannten Einrichtung über die Durchführung der praktischen Ausbildung sowie ihre oder
seine persönliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung nachweisen.
Die persönliche Zuverlässigkeit kann durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nachgewiesen werden.
Die gesundheitliche Eignung setzt voraus, dass für die Schülerin oder den Schüler durch einen erhöhten Immunschutz üblicherweise eine Gefahr einer berufstypischen Infektion nicht besteht und auch von der Schülerin oder dem Schüler eine Gefahr nicht ausgeht.
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| 5. Es werden vorrangig BewerberInnen aufgenommen, die ihren 1. Wohnsitz im Landkreis Lüneburg haben. Bis zu 10 % der zur Verfügung stehenden
Ausbildungsplätze werden an BewerberInnen aus der Samtgemeinde Elbmarsch,
der Samtgemeinde Salzhausen, der Gemeinde Stelle und der Stadt Winsen/Luhe
vergeben. |
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Dauer |
| Die Ausbildung dauert an der Fachschule Sozialpädagogik in Vollzeitform zwei Jahre. |
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Ausbildungsinhalte |
| Der Unterricht umfasst 37,5 Unterrichtsstunden/Woche. Die praktische Ausbildung wird in zwei geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen mit verschiedenen Arbeitsfeldern durchgeführt und umfasst insgesamt 600 Zeitstunden. |
| Berufsbezogener Unterricht wird in diesen Fächern/Lernfeldern erteilt: |
| Berufsrolle und Konzeptionen mit den Lernfeldern ... |
• Die berufliche Identität ausbauen und professionelle Perspektiven entwickeln
• Pädagogische Konzeptionen erstellen und Qualitätsentwicklung sichern |
| Zielgruppenorientierte Arbeitsprozesse mit den Lernfeldern ... |
• Mit Kindern und Jugendlichen Lebenswelten strukturieren und mitgestalten
• Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenssituationen erziehen, bilden und betreuen |
| Sozialpädagogische Beziehungsgestaltung mit den Lernfeldern ... |
• Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten
• Teamarbeit gestalten und mit Familien kooperieren |
| Sozialpädagogische Bildungsarbeit mit den Lernfeldern ... |
• Bildungs- und Entwicklungsprozesse erkennen, anregen und unterstützen
• Musisch-kreative Kompetenzen weiterentwickeln und Medien gezielt anwenden |
| Optionale Lernangebote: |
| Zusätzlich zu den Lernfeldern werden noch optionale Lernangebote gewählt. Wir bieten unterschiedliche optionale Lernangebote an, in denen jeweils eine besondere Qualifikation vermittelt wird. Diese themenbezogenen Einzelqualifikationen werden in einer Zusatzbescheinigung besonders ausgewiesen und erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. |
| Berufsübergreifende Fächer: |
• Deutsch/Kommunikation
• Englisch/Kommunikation
• Politik
• Sport |
• Religion
• Mathematik
• Naturwissenschaften
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Arbeitsfelder |
Die Ausbildung soll die Schüler/innen befähigen, in sozialpädagogischen Einrichtungen selbständig sozialpädagogisch mit Gruppen zu arbeiten. In ihrer beruflichen Arbeit können Erzieher/innen sowohl in Tageseinrichtungen für Kinder, also sozialpädagogischen Einrichtungen wie Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten als auch in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit in Horten, Tagesgruppen, Erholungs- und Ferienheimen, Jugendzentren sowie bei offenen Jugendgruppen und bei der Spielplatzbetreuung vorrangig familienergänzende und -unterstützende Aufgaben wahrnehmen.
Im Bereich der Heimerziehung arbeiten Erzieher/innen in Kinderheimen, Kinderdörfern, Lehrlings- und Jugendwohnheimen, Internaten, in Heimen und Einrichtungen der Erziehungshilfe und des Behindertenbereiches, heilpädagogischen Heimen, betreuten Wohngruppen und Wohngemeinschaften. Diese sind weitgehend durch familienersetzende Funktionen gekennzeichnet. |
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Kosten |
| Schulgeld wird nicht erhoben. Lernmittelfreiheit und Fahrtkostenerstattung erfolgen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Beteiligung an Kosten für Klassenfahrten und Materialgeld für den praktischen Unterricht ergeben sich nach Bedarf. |
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Abschlüsse |
Beruflicher Abschluss:
Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher
Schulischer Abschluss:
Fachhochschulreife |
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Bewerbungsunterlagen |
• Tabellarische Lebenslauf mit Lichtbild
• Halbjahreszeugnis (beglaubigte Kopie)
• Abschlusszeugnis BFS Sozialassistent/in - Schwerpunkt Sozialpädagogik
Sollte die vorläufige Zusage erfolgen (ca. Mai des Jahres), dann sind nachzureichen:
• Erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE)
• Nachweis über Immunschutz gem. Biostoffverordnung und Verfügung des MK vom 02.04.2007
• Ärztlicher Nachweis der gesundheitlichen Eignung für den Beruf |
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Anmeldung vom 07.01. bis zum 28.02. des Aufnahmejahres |
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